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Elektronisches Verkehrsblatt-Aufbietungen
Elektronisches Verkehrsblatt-Aufbietungen Aufbietungen verlorengegangener Fahrzeugbriefe und Zulassungsbescheinigungen Teil II gemäß
§ 14 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). (§ 12 Abs. 5 FZV (a.F.))

Die Aufbietungen nicht vorgelegter Zulassungsbescheinigungen der Teile I und II bzw. Fahrzeugscheine/Fahrzeugbriefe nach § 15 Abs. 4, § 15 Abs. 5 FZV (§ 13 Abs. 4 FZV (a. F.)) und § 17 Abs. 3 FZV (§ 15 Abs. 3 FZV (a. F.)) durch die Zulassungsbehörden werden ausschließlich im Verkehrsblatt veröffentlicht.

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Verkehrsblatt-Veröffentlichungen
Mit Hilfe der Veröffentlichungs-Datenbank finden Sie die Fundstellen (jeweilige Ausgabe, Seitenzahl des Verkehrsblattes, Verordnungsnummer etc.) der von Ihnen eingegebenen Suchbegriffe. Die Datenbank enthält alle Titel der amtlichen Bekanntmachungen aus dem Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr - ab 1947.

Zu den Veröffentlichungen



ARS Allgemeine Rundschreiben StraßenbauRegelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen

Die Sammlung zum Sachgebiet 05. Brücken- und Ingenieurbau enthält Richtlinien, Vertragsbedingungen, Lieferbedingungen und Prüfvorschriften, Rundschreiben und Merkblätter


Herausgeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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HVA B-StB
HVA B-StB – Digital oder Print   Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau


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DIN A4, 836 Seiten, in 2 Kunststoff-Ordnern
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ECE-Regelungen
ECE-Regelungen
Grundlage ist das am 20. März 1958 in der United Nations Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) beschlossene und mit Wirkung vom 16. Oktober 1995 geänderte „Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden“.

Weitere Informationen und kostenlose Downloads finden Sie hier.




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